Kleine Anfrage unserer Abgeordneten, Tanja Bauder-Wöhr, an den Magistrat der Stadt zur Stadtverordnetensitzung am 20.11.2020

Kleine Anfrage unserer Abgeordneten, Tanja Bauder-Wöhr, an den Magistrat der Stadt zur Stadtverordnetensitzung am 20.11.2020

Unsere Genossin Tanja Bauder-Wöhr, die für die Liste der „Marburger Linken“ in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg sitzt, hat zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20. November 2020 zwei kleine Anfragen an den Magistrat der Stadt gestellt. Diese lauten:

Kleine Anfrage Nr. 14:
Kann der Magistrat der Stadt Marburg bitte Auskunft erteilen, was sich hinter dem städtebaulichen Konzept Elsenhöhe/Behring-Mausoleum verbirgt, warum dies sich bisher nur im nichtöffentlich tagenden Teil des Stadtgestaltungsbeirats finden lässt und ab wann angedacht ist Marburgs Öffentlichkeit (u.a. Marbachs Ortsbeirat, städt. Gremien wie Umwelt- und Bauausschuss etc.) miteinzubeziehen bzw. zu beteiligen?

Antwort: FD 61 – Stadtplanung und Denkmalschutz; Dezernent: Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies:
In den letzten Jahrzehnten sind Flächen (ehem. Höchst AG) an der Elsenhöhe mehrfach verkauft worden. Bereits frühzeitig hat sich die Stadtplanung mit dem Thema landschaftsverträgliche Entwicklung einer veränderten baulichen Nutzung einer ehemals gewerblichen Nutzung beschäftigt. Da absehbar ist, dass sich die Eigentümerschaft an die Stadt Marburg wenden wird, um dieses Areal zukünftig in Richtung einer wohnlichen Nutzung zu entwickeln, ist der Gestaltungsbeirat bereits in dieser frühen Phase eingebunden worden. Der Gestaltungsbeirat stimmt gemeinsam mit der Stadtverwaltung darin überein, dass eine solche Entwicklung sinnvoll sein kann, wenn es sich um eine sehr behutsame, mit den landschaftlichen Potentialen verbundene Entwicklung handelt.

Der Landschaftsraum und die schwierige Erschließung erfordern eine sehr geringe städtebauliche Dichte.

Derzeit gibt es noch kein Planverfahren. Hier muss die Eigentümerschaft ein notwendiges planungsrechtliches Verfahren (B-Plan) in Verbindung mit einem städtebaulichen Vertrag noch beantragen. Auf alle Fälle wird es ein eigenständiges Bebauungsplanverfahren geben müssen, indem alle von der Fragestellerin angegebenen Gremien und die Öffentlichkeit beteiligt werden.

 

Kleine Anfrage Nr. 15:
Kann der Magistrat der Stadt bitte Auskunft erteilen, welche Art und Umfang an Wohnbebauung Elsenhöhe/Behring-Mausoleum angedacht sind, hier liegen bereits Pläne und Modelle vor, wie mit der kritischen Nachfrage des Gestaltungsbeirates zur „geringe Baudichte angesichts des Ziels, Wohnraum zu schaffen“ umgegangen wird und wie der 20% Anteil an sozialem Wohnungsbau berücksichtigt wird?

Antwort: FD 61 – Stadtplanung und Denkmalschutz; Dezernent: Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies:
Hier gibt es noch keine Festlegung über den Umfang einer möglichen Wohnbebauung. Diese Fragen und die konkrete Ausgestaltung eines städtebaulichen Entwurfs, ebenso wie der Umgang mit dem 20 %-Anteil an sozialem Wohnungsbau, werden in einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren und dem mit dem Vorhabenträger abzustimmenden städtebaulichen Vertrag abzustimmen sein.