Kleine Anfrage unserer Abgeordneten, Tanja Bauder-Wöhr, an den Magistrat der Stadt zur Stadtverordnetensitzung am 23.10.2020

Kleine Anfrage unserer Abgeordneten, Tanja Bauder-Wöhr, an den Magistrat der Stadt zur Stadtverordnetensitzung am 23.10.2020

Unsere Genossin Tanja Bauder-Wöhr, die für die Liste der „Marburger Linken“ in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg sitzt, hat zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. Oktober 2020 zwei kleine Anfragen an den Magistrat der Stadt gestellt. Diese lauten:

Kleine Anfrage Nr. 15:
Kann der Magistrat der Stadt Marburg bitte Auskunft erteilen, ob beabsichtigt ist und sogar Planungen bekannt sind, dass in Cappel neue Wohngebiete entstehen sollen u.a. am Köppel – aktuell befindet sich dort Wald – falls an anderer Stelle bitte Konkretisierung der/ des Gebiets?

Antwort: FD 61 – Stadtplanung und Denkmalschutz; Dezernent: Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies:
Dem Magistrat sind keine Planungen für neue Wohngebiete bekannt. Vorstellungen und Überlegungen neue Wohngebiete zur Verhinderung von Windkraftanlagen in die Diskussion zu bringen entbehren jeglicher Rechtsgrundlage.

Kleine Anfrage Nr. 16:
Kann der Magistrat der Stadt Marburg bitte Auskunft erteilen, welche Kenntnisse er rund um die Parzelle 33/44 Engelsberg/Marbach hat und seit wann die Sparkassenimmobilien dort Einfamilienhäuser entwickeln, welche anderen Flächen zu diesem Gebiet zählend wurden/werden noch durch Private entwickelt?

Antwort: FD 61 – Stadtplanung und Denkmalschutz; Dezernent: Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies:
Das Flurstück 33/44, Flur 12 in der Gemarkung Marbach grenzt nordöstlich an den in Aufstellung befindlichen B-Planbereich 24/9 „Oberer Rotenberg“, in dessen Geltungsbereich gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 23.11.2018 ein Nahversorger sowie sozialer Wohnungsbau und gemeinschaftliche Wohnprojekte realisiert werden sollen.
Die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers soll laut Stadtverordnetenbeschluss vorrangig am Standort Stadtwald/Hasenkopf betrieben werden und im Bereich Oberer Rotenberg lediglich ein kleines Wohngebiet mit den o. g. Prämissen entwickelt werden.
Auf der angrenzenden Parzelle 33/44 werden derzeit keine Baulandentwicklungen durchgeführt.