Universitätsklinikum Gießen/Marburg (UKGM) – So funktioniert Kapitalismus!

Universitätsklinikum Gießen/Marburg (UKGM) – So funktioniert Kapitalismus!

Die Auseinandersetzung des Rhönkonzerns mit dem Land Hessen über die zu zahlenden Abschlagskosten für Forschung und Lehre (Trennungsrechnung) sind beigelegt. Rhön wollte ursprünglich 25 Millionen jährlich so wie eine Nachzahlung von 100 Millionen. Das Land weigerte sich zu zahlen, weil der Rhönkonzern die höheren Kosten nicht nachweisen konnte. Die Kosten für Forschung und Lehre hat das Land zu zahlen, während der laufende Klinikbetrieb Sache des Konzerns ist.

Investitionen sind ebenfalls die Angelegenheit des Konzerns, weil dies laut Kaufvertrag so vereinbart wurde. Normalerweise hat hierfür das Land Hessen aufzukommen. Dafür hat der Konzern das Uniklinikum für 112 Millionen quasi für ein „Apfel und Ei“ erhalten.

Da die Kosten für Investitionen ebenso wie die Betriebskosten von den Beschäftigten erarbeitet werden müssen, bevor sie von den Krankenkassen erstattet werden, bedeutet:  Dass die Investitionen von den Krankenkassen defacto erstattet werden, ist eine Riesen Sauerei. Das Land entledigte sich seiner Pflichtaufgabe zu Lasten der Beitragszahler.

Darüber hinaus sind die Renditeerwartungen ebenfalls zu erarbeiten. Der Krankenhausbetrieb wird also nicht billiger, sondern teurer. Die Rechnung kann nur auf Kosten von Arbeitsverdichtung zu Lasten vom Personal und schließlich den Patienten aufgehen. Mit verantwortlich sind die gesetzlich vorgeschriebenen sogenannten Fallpauschalen. Diese reichen in keinem Krankenhaus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Sie müssen deshalb dringend abgeschafft werden.

Wie wurde nun der eingangs erwähnte Streit um die Trennungsrechnung beigelegt und wie ist das Ergebnis zu bewerten.

  • Das Land zahlt ab 2017 zusätzlich rund 15 Millionen mehr für Forschung und Lehre.
  • Auf betriebsbedingte Kündigungen wird verzichtet.
  • Übernahmegarantie für Auszubildende.
  • Keine weiteren Ausgliederungen von Betriebsteilen.
  • Gewinne vom UKGM verbleiben beim UKGM für zusätzliche Investitionen.
  • Investitionen in Höhe von 100 Millionen an beiden Standorten. Zu den eigenen Investitionen zahlt das Land einmalig 13 Millionen.
  • Die Vereinbarung gilt bis 2022, sofern die jeweiligen Gremien zustimmen.

Dafür lässt sich das Land groß feiern. Was ist von der Einigung zu halten? Zum einen ist es zu begrüßen, dass mehr Geld in Forschung und Lehre fließt, zum anderen ist jedoch nicht nachprüfbar, ob das Geld überhaupt dort ankommt und nicht in den Taschen der Aktionäre landet.

Die Einigung bei der Trennungsrechnung ist reines Aushandlungsergebnis. Eine nachvollziehbare Trennung zwischen Kosten für Forschung und Lehre einerseits und Klinikkosten andererseits ist praktisch unmöglich. Schon allein deshalb muss das Klinikum zurück zum Land.

Der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis 2022 bedeutet nicht den Verzicht auf Stellenabbau. Dieser kann weiter durch Nichtbesetzung freier und freiwerdender Stellen erfolgen. Eine Stellenmehrung wie sie allein wegen der gestiegenen Patientenzahlen erforderlich wäre wurde nicht verhandelt.

Die Übernahme der Auszubildenden liegt nicht nur im Interesse der jungen Menschen, sondern ist aus wirtschaftlichen Gründen ohnehin unumgänglich und eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Ein Verzicht auf weitere Ausgliederungen wird dem Konzern nicht schwergefallen sein, weil bereits genügend Teile ausgegliedert wurden.

Was nun die zugesagten Investitionen anbetrifft muss man feststellen, dass diese längst vertraglich vereinbart waren. Sie stellen also keinen Verhandlungserfolg dar.

Was bleibt sind 13 Millionen Investitionshilfen, obwohl vertraglich ursprünglich wegen des niedrigen Kaufpreises von 112 Millionen ausgeschlossen. Außerdem 15 Millionen für Forschung und Lehre, deren ordnungsgemäße Verwendung nicht nachprüfbar sein wird. Es werden sicher nicht die letzten Hilfen sein. Eine größere Einflussnahme des Landes Hessen beim Konzern wurde jedenfalls erfolgreich abgewehrt.

Das Land feiert dieses Ergebnis als riesen Erfolg. Dies ist ein Treppenwitz. Die einzigen, die Grund zum Feiern haben, sind die Aktionäre. Es bleibt dabei: das Uniklinikum muss zurück zum Land und darf nicht weiter zum Spielball von Aktionären werden. Gesundheit darf nicht weiter zur Ware verkommen.