Vor einhundert Jahren: Die Morde von Mechterstädt

Vor einhundert Jahren: Die Morde von Mechterstädt

 

Heute vor 100 Jahren ermordeten im Anschluss an den Kapp-Putsch Mitglieder des Studentenkorps Marburg 15 Arbeiter in Mechterstädt, Thüringen. Zum Gedenken und als Mahnung dokumentieren wir den Artikel “Zur Geschichte rechtsradikaler Gewalt in Deutschland von Dietrich Heither, der im neuen Forum Wissenschaft erschienen ist:

Zur Geschichte rechtsradikaler Gewalt in Deutschland

Am 13. März 1920 putschten reaktionäre nationalistische Kräfte gegen die Weimarer Republik. Doch der “Kapp-Putsch” scheiterte nach wenigen Tagen am entschlossenen Widerstand großer Teile der Bevölkerung. Insbesondere die organisierte Arbeiterbewegung trug mit einem Generalstreik entscheidend zur Niederlage der Putschisten bei. Diese Niederlage hinderte die militärisch organisierte Rechte nicht, nach Ende des Putsches marodierend durchs Land zu ziehen. Für ein besonders widerliches Kapitel mörderischer Gewalt sorgten damals Marburger Studenten in Thüringen: Dietrich Heither hat die “Morde von Mechterstädt” erforscht.

Mit der Zeile “Bad Thal. Erschütterndes Herzeleid ist über zahlreiche Familien unseres Ortes hereingebrochen” eröffnete die Ruhlaer Zeitung in ihrer Ausgabe vom 27. März 1920 einen Bericht über ein Ereignis, das sich zwei Tage zuvor bei Mechterstädt, einem zwischen Eisenach und Gotha gelegenen Dorf zugetragen hatte, und das den Ort über die thüringischen Landesgrenzen hinaus reichsweit rasch bekannt machen sollte. Fünfzehn Arbeiter des etwa zehn Kilometer entfernten Örtchens Thal (heute ein Stadtteil von Ruhla) wurden damals von vierzehn korporierten Studenten einer Marburger Zeitfreiwilligeneinheit (nur Burschenschafter oder Corpsstudenten), dem “Studentenkorps Marburg” (abgekürzt: StuKoMa – es bestand ausschließlich aus korporierten Studenten), “auf der Flucht erschossen”. So jedenfalls lautete damals der Rechtsterminus der Justiz, mit dem im Sinne der Täter eine Tötungsabsicht und damit der Mordvorwurf bestritten wurde und der heute daher nur in zitierend-distanzierenden Anführungszeichen verwendet werden sollte. Denn tatsächlich bedeutete das “Erschießen auf der Flucht” in den historischen Kontexten der frühen Weimarer Republik nichts anderes als “kaltblütig um(gebracht)” – so der 2014 verstorbene Historiker Hans-Ulrich Wehler mit explizitem Verweis auf “Mechterstädt” und den sich anschließenden “Justiz-Skandal”.

Seit den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts orientierten sich die korporierten Studenten in ihrer überwiegenden Mehrheit am äußeren Rand der politischen Rechten. Nationalismus, Anti-Sozialismus (d.|h. die Gegnerschaft zu Sozialdemokratie und Gewerkschaften), Antisemitismus, Militarismus und ein ausgeprägter harter Virilismus verbanden sich zu einem Konglomerat weltanschaulicher Versatzstücke, das funktional war für das imperiale Weltmachtstreben einer autoritären und hierarchischen Gesellschaft – vor und nach 1914/18 – einer Gesellschaft, die sich im Innern gegen vermeintliche “Reichsfeinde” wandte und nach außen auf einen gewaltbereiten Expansionskurs hin steuerte. Eng verbunden mit dem deutschen Kaiserreich, dessen Eliten sie jahrzehntelang hervorgebracht und sozialisiert hatten, bezogen die studentischen Verbindungen zu allen Bestrebungen sozialer Demokratie erbittert Feindschaft. “Reaktionär-konservativ” oder “konservativ-konterrevolutionär” – in diesem (antidemokratischen) Spannungsverhältnis bewegten sich die Verbände und ihre Verbindungen. Eher reaktionär-monarchistisch die Corps – aggressiv-nationalistisch die Burschenschaften, die zusammen mit den Vereinen Deutscher Studenten bei der Propagierung von Antisemitismus, Rassismus und Nationalismus innerhalb der Deutschen Studentenschaft stets in vorderster Front standen. Schon 1920 hatte der spätere Friedensnobelpreisträger Carl von Ossietzky zu den Ereignissen von Mechterstädt bemerkt, dass der “widerliche Ausspruch des letzten Kaisers, dass der junge Rekrut bereit sein müsse, auf allerhöchsten Befehl selbst auf Vater und Mutter zu schießen […] der Schlüssel zur Psyche der Marburger Studenten [sei]” , und damit auf die Prädetermination enthumanisierter Gewaltbereitschaft in den Kontexten des weißen Terrors hingewiesen.

Die Marburger Gegenrevolution

Dass die überwiegende Mehrzahl der Korporationsstudenten die Weimarer Republik von Beginn an aktiv bekämpfte, zeigte sich deutlich beim sog. Kapp-Putsch am 13. März 1920. Er bot den Marburger Korporierten die herbeigesehnte Gelegenheit, mit der Waffe in der Hand gegen die gewählte Reichsregierung der “Novemberverbrecher” vorzugehen. Hierzu verteilte man die Aufrufe Kapps, hierzu schloss man sich mit den führenden militärischen Machthabern Marburgs zusammen. Zusammen mit seinem Stab arbeitete der von den Marburger Korporationen gewählte Führer des Marburger Studentenkorps Bogislav v. Selchow, ein ehemaliger Fregattenkapitän, der über militärische Erfahrungen verfügte und zu einem “ideologischen Wegbereiter des Nationalsozialismus” (so der Militärhistoriker Epkenhans) werden sollte, einen Eroberungsplan Marburgs aus. Dieser sah u.|a. die Absetzung des Oberbürgermeisters Troje (er hatte sich laut v. Selchow durch provozierendes Zeigen der schwarz-rot-goldenen Fahne “besonders unbeliebt gemacht” ) und die Besetzung jüdischer Banken vor. Man sah, wie es der Corpsstudent Rudolf Baldus (er sollte eine Woche später das Kommando bei der Gefangennahme der Thaler Arbeiter leiten) damals unter expliziter Zustimmung von etwa sechzig anwesenden Korporationsvertretern formulierte, nun endlich den Augenblick gekommen, “das marxistische Joch abzuschütteln”; gemeint waren die demokratischen und sozialen Errungenschaften der jungen Republik.

Als v. Selchow am Morgen des 19. März von der Niederlage Kapps erfuhr, wurde auf Geheiß der neuen alten Reichsregierung von der Kasseler Generalität ein angeblich auf die “Befriedung der Lage in Thüringen” zielender Aufruf herausgegeben, durch den dieselben Studenten, die eben Demokratie und Republik beseitigen wollten, nun zur angeblichen “Rettung des Vaterlandes” nach Thüringen ziehen sollten, um dort “Ruhe und Ordnung” wiederherzustellen. Das vor wenigen Stunden aufgelöste Studentenkorps wurde reaktiviert, eingekleidet und ausgerüstet. Es bestand aus 1.800 Mann, viele von ihnen frühere Offiziere mit Kriegserfahrung, und setzte sich aus zehn Kompanien zusammen. Am Abend des 20. März verließen die Zeitfreiwilligen Marburg. Über Bebra erreichte die Selchow-Truppe (erster Adjutant war mit Otmar v. Verschuer (VDSt) einer der berüchtigtsten “Rassehygieniker” des sog. Dritten Reiches) Herleshausen, wo v. Selchow sich mit Reichswehr-Generalmajor Rumschöttel, dem Führer der Unternehmung gegen Thüringen, traf. Dort erklärte v. Selchow dem General “unter vier Augen”, dass ihm die “Regierung Ebert-Bauer […] ganz gleichgültig” sei und er mit “größter Rücksichtslosigkeit” in Thüringen vorzugehen gedenke. Als Rumschöttel anmahnte, ein Blutvergießen doch möglichst zu verhindern, antwortete v. Selchow: “Herr General, wenn ich durch 20 Tote das Leben von 20.000 Menschen rette, dann lasse ich diese 20 sofort erschießen. Im übrigen werde ich möglichst immer auf eigene Faust handeln, damit Sie und die Armee dadurch nicht belastet wird, werde aber selbstverständlich alle Ihre Befehle befolgen.” Bezeichnend seine abschließenden Worte: “Wir hatten uns beide verstanden […].”

Am 24. März 1920 besetzte ein 60köpfiger Stoßtrupp des Studentenkorps die Gemeinde Thal. Die Studenten – ausgewählt für diesen Vorstoß waren ausschließlich Mitglieder schlagender Verbindungen – nahmen dort 15 Arbeiter fest, von denen die meisten politisch nicht aktiv waren. Die so Verhafteten sollten von einer Wachmannschaft, die aus vierzehn Verbindungsstudenten, darunter neun Korpsstudenten und fünf Burschenschaftern bestand, nach Gotha gebracht werden. Am 25. März fielen morgens fünfzehn tödliche Schüsse. Rechtsmediziner stellten bei 13 der 15 Leichen später fest, dass ihnen aus nächster Nähe in den Kopf geschossen worden war. Die genauen Umstände des Massakers konnten nie geklärt werden, da von den Gefangenen keiner überlebte, der Auskunft hätte geben können. Wie der Historiker Erhard Lucas formuliert, kam es augenscheinlich hier “zu einer der für die Zeit nach 1918 typischen Zweideutigkeiten, die das ehedem geltende Prinzip der absoluten Eindeutigkeit des Befehls und der komplementären unbedingten Verantwortlichkeit des Vorgesetzten bei ›Zwischenfällen‹ durchlöchert hatten – ein Gift, das dann endgültig in der Zeit des Dritten Reiches in den gesellschaftlichen Organismus unseres Landes eingegangen ist […]. In diesem Falle ist es mehr als wahrscheinlich, dass von Selchow seinen unmittelbaren Untergebenen andeutungsweise zu verstehen gegeben hat, er habe nichts dagegen und werde hinterher decken, wenn die Gefangenen auf andere Weise […].” Emil Julius Gumbel, der bedeutende Chronist der politischen Morde in der Anfangsphase der Weimarer Republik (er wurde 1932 von korporierten Studenten und Jungnazis aus der Heidelberger Universität vertrieben ), hat die Ingredienzien dieses “Giftes” präzise analysiert: “Nicht (die) durch den Krieg an sich aufgestachelte Mordlust ist allein schuld. Die militärische Disziplin wäre an sich viel zu stark, als dass diese Instinkte sich restlos auswirken könnten. Und diese ›Ordnung‹ ist ja der Stolz des Offiziers. Aber im geeigneten Moment, vor allem im Bürgerkrieg, wird dieser Zwang entsprechend gelockert. Ohne viele Befehle oder ausdrückliche Nennung des Namens weiß der Soldat, wo er Mordfreiheit hat.”

Weimarer Klassenjustiz

Nachdem durch Veröffentlichungen von Studenten aus dem Umfeld der Deutschen demokratischen Partei (DDP – vor allem sind hier Ernst Lemmer und Gustav Heinemann zu nennen) die Morde bekannt und in der Nationalversammlung diskutiert worden waren, wurden aufgrund des öffentlichen Drucks die 14 Studenten vor dem Kriegsgericht der 22. Division der Reichswehr, also einem “Kameradengericht”, angeklagt. Das in Marburg tagende Kriegsgericht sprach die Täter im Juni 1920 allesamt frei. Bestätigt wurde der Freispruch in der Berufungsverhandlung wenige Monate später durch das Kasseler Schwurgericht. Ein weiterer Prozess (der sog. zweite Studentenprozess) betraf die Misshandlungen weiterer Gefangener durch Angehörige des Studentenkorps. Bei beiden Prozessen lässt sich nachweisen, dass diese nicht einmal ansatzweise rechtsstaatlichen Ansprüchen Genüge leisteten. Die Justiz war dabei nicht nur auf dem rechten Auge blind, sondern zwinkerte mit diesem gleich mehrfach den Angeklagten zu. So geht aus dem Nachlass des Verteidigers der Studenten, Walter Luetgebrune, und den Tagebuchaufzeichnungen v. Selchows zweifelsfrei hervor, dass
– es rechtswidrige Abmachungen zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft gab (etwa wer als Zeuge geladen bzw. nicht geladen werden solle),
– massive Zeugenbeeinflussungen stattfanden (mehrere Treffen fanden diesbezüglich auf Verbindungshäusern statt, im Vorfeld wurden dort gemeinsame Sitzungen von Angeklagten und Zeugen abgehalten), bei denen durch die Rechtsanwälte die “eigenen” Zeugen genauestens “präpariert” wurden),
– wichtige Beweismittel (etwa Fotografien der Leichen) unterschlagen wurden;
– es zahlreiche weitere Unregelmäßigkeiten bei der Verhandlungsführung gab.

Der bereits von zeitgenössischen Prozessbeobachtern geäußerte Eindruck einer Zusammenarbeit von Verteidiger (Luetgebrune) und Staatsanwalt (Sauer) täuschte nicht. Dass diese freundschaftliche Kontakte pflegten, die über ein dienstliches Verhältnis weit hinausreichten, war 1920 jedenfalls nicht bekannt. Publik sind diese erst in den 1990er-Jahren geworden. Ebenfalls war bis vor kurzem unbekannt, dass sowohl Sauer als auch der das Berufungsverfahren leitende Landgerichtsdirektor Schmidt Mitglied des Kasseler “Deutschbundes” waren. Der 1894 gegründete Geheimbund war ein elitär-konspirativer, völkischer Zusammenschluss und glich in seinem rigiden Antisemitismus und Rassismus dem 25 Jahre später ins Leben gerufenen “Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbund”. Er hatte bereits im Kaiserreich einen präfaschistischen Charakter angenommen und übernahm 1921 das Hakenkreuzsymbol. Zudem war er personell eng mit der aufsteigenden NSDAP verflochten. Zu einer Tagung dieses Bundes sollte 1923 auch v. Selchow eingeladen werden – auf Veranlassung von Sauer und Schmidt.

Im Nachlass des Rechtsanwaltes Luetgebrune finden sich einige an ihn gerichtete und die Prozesse betreffenden Briefe Sauers, aus denen das Zusammenspiel von Rechtsanwalt und Staatsanwalt detailliert hervorgeht und die einen Blick ins Innere der damaligen Justiz erlauben, der so nur selten gewährt wird. So bat Staatanwalt Sauer Rechtsanwalt Luetgebrune, dass, falls es im Reichstag zu einer Debatte über den Kasseler Freispruch und seine – auffällige – Rolle hierbei zur Sprache käme, “Abgeordnete der Rechtsparteien [zu] veranlassen […], für mich eine Lanze zu brechen […]. Und bei Ihnen, sehr verehrter Herr Rechtsanwalt, weiß ich nach dieser Richtung meinen Schutz in den besten Händen.” Bezeichnend der Abschluss seines Schreibens: “Hoffentlich kann ich mich bei anderer Gelegenheit für ihre Liebenswürdigkeit auch mal wieder [sic!] erkenntlich zeigen.” Sauer, der um die politischen Kontakte Luetgebrunes wusste, ließ in diesem Schreiben leider offen, worauf sich das “auch mal wieder” genau bezog. Die Gelegenheit, sich “erkenntlich” zu zeigen, ergab sich aber schon bald, nämlich beim zweiten Studentenprozess, in dem es um die Misshandlung weiterer Gefangenen ging. Denn hier trafen Sauer und Luetgebrune erneut aufeinander. Bereits Wochen vor dem eigentlichen Prozess wurde Luetgebrune über die Verhandlungsstrategie des Anklagevertreters und weitere Interna informiert. So bot Sauer in diesem Schreiben nach Worten des Dankes über die politische Einflussnahme Luetgebrunes bei Karl Helfferich, um die er den Anwalt zuvor ja gebeten hatte, nun seinerseits an, “schon etwas aus der Schule [zu] plauder[n]” (Helfferich, dies sei am Rande vermerkt, war ein früher Förderer des “nationalen Sozialisten” Eduard Stadtler und finanzierte dessen Antibolschewistische Liga mit, die die Aktivitäten der Freikorps und späterer diverser NS-Projekte unterstützte. U.|a. wurde aus diesen Kreisen die Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht veranlasst). Sauer also teilte in diesem schriftlichen “Geplauder” Luetgebrune mit, dass er zwar im Hinblick auf die Öffentlichkeit die Verurteilung der Angeklagten fordern müsse, das Gericht ihm aber bereits signalisiert habe, dass der Fall unter das Amnestiegesetz falle, wenn nicht “besondere Rohheit” nachgewiesen würde (wodurch die Marschrichtung im Verfahren für die Verteidigung klar war). Zur Vertuschung derartiger Absprachen sollte die “Maskerade der kühlen Begrüßung” erneut in Kraft gesetzt werden; zudem bat Sauer Luetgebrune “wieder um Vernichtung meiner Zeilen”, damit “dies 3ten nicht bekannt wird”.

Merkwürdig- und Zufälligkeiten, Absurditäten wie unlogische Schlussfolgerungen häuften sich in allen Verfahren derart massiv, dass an ein Zusammentreffen unglücklicher Umstände und Verkettungen schon damals – auch ohne Kenntnis der Absprachen und Abstimmungen zwischen Anklage, Verteidigung und Zeugen – nicht ernsthaft geglaubt werden konnte. Vermutungen wurden zu Wirklichkeit, wo es den Angeklagten nutzte; klare und eindeutige Aussagen, selbst von Unbeteiligten, die auf heimtückischen Mord hindeuteten, wurden dagegen infrage gestellt. Sachverständige ergingen sich in allgemeinen Erörterungen zu den Möglichkeiten des Tatablaufs, unterließen aber die kritische Untersuchung der konkreten Tatumstände. Zu offensichtlich war die Parteilichkeit des gesamten juristischen Apparats, der den politischen Mord bereitwillig wie leichtfertig deckte und der an einer Aufklärung der Tat zu keinem Zeitpunkt ein Interesse hatte. All dies spricht für eine Gesinnungsjustiz, die stets auf der Seite der Angeklagten stand.

Im Netzwerk des Marburger Präfaschismus

Das Marburger Studentenkorps löste sich nach dem “Thüringen-Feldzug” mitnichten auf, sondern fungierte bis etwa 1924 als illegal weiter bestehendes “Treuebündnis” – so die Selbstbezeichnung – und damit als ein wichtiger Knotenpunkt im völkisch-militanten Netzwerk des Marburger Präfaschismus. Es sollte dabei die Kerntruppe der hessischen “weißen Armee”, der Organisation Escherich ( Orgesch – diese wurde übrigens 1920 verboten!), bilden und wurde hierzu auf zwölf Kompanien vergrößert, die z.|T. schweres Geschütz besaßen. Von Marburg aus wurde ein Führungsstab (bestehend aus Mitgliedern der Marburger Korporationen) ins Leben gerufen, Kreisorganisatoren (deren Leitungen bestanden ebenfalls alle aus Verbindungsstudenten) bestimmt sowie ganz Hessen mit einem dichten Netz von Vertrauensleuten, kampfbereiten Aktivisten (v. Selchow spricht in diesem Zusammenhang – die Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen – von 40.000 Mann!) und zahlreichen, selbstverständlich illegalen Waffenlagern durchzogen. Universitätsrektor Busch, den v. Selchow freundschaftlich als seinen “Rector militaris magnificentissimus” bezeichnet hatte, wurde von v. Selchow über all diese illegalen Aktivitäten stets auf dem Laufenden gehalten.

Die Anteilnahme der Universität und ihrer Professoren an der Fortführung des StuKoMa reichte aber über die bloße Kenntnisnahme weit hinaus. Zwei Jahre nach den Morden von Mechterstädt fand in Marburg im Haus der Hasso-Nassovia ein sog. StuKoMa-Kommers statt, mit dem der “Thüringen-Feldzug” gefeiert wurde. Eingeladen waren als Ehrengäste zu diesem Kommers u.|a. hochrangige reichsbekannte und lokale Militärs, Forstrat Escherich als Führer der (wie erwähnt mittlerweile illegalen) Orgesch, Flottenadmiral Heinrich, einer der Führer von Orgesch und (später) Schwarzer Reichswehr, Rechtsanwalt Luetgebrune (der allerdings kurzfristig absagen musste), die dem StuKoMa zugeneigten Professoren und Dozenten, vor allem aus der juristischen und medizinischen Fakultät sowie die Universitätsrektoren der Amtszeiten 1919/20 und 1920/21, Wilhelm Busch und Franz Hofmann. Im Präsidium der Festtafel saßen der amtierende Rektor Johannes Gadamer, v. Selchow und Escherich einträchtig nebeneinander, an den Tischen versammelten sich neben den o.|g. Ehrengästen zahlreiche Repräsentanten der Marburger Verbindungen.

Universitätsleitung und nationale Professorenschaft feierten hier Vergangenheit wie Zukunft des StuKoMa und heroisierten damit den offenen Rechtsbruch. Bezeichnenderweise hob Rektor Gadamer denn auch in seiner Ansprache lobend hervor, dass durch das Studentenkorps “Marburg die Hochburg nationalen Selbstbehauptungswillens in Deutschland geworden wäre.” Dafür sei “die Universität dem StuKoMa Dank und freudige Anerkennung schuldig.”

Mit der Stabsübergabe an Kapitän v. Hippel Ende 1923 stand ein Nachfolger v. Selchows bereit, der das StuKoMa nun sukzessive in die “Schwarze Reichswehr” eingliedern sollte. Emil Julius Gumbel formulierte 1929 in seiner Bilanz des Weimarer Rechtsradikalismus Verräter verfallen der Feme, dass aus den Freikorps die Wehrverbände erwuchsen und aus diesen – nach deren Auflösung – die Geheimbünde hervorgingen. Just diesen (äußerlichen) Organisationswandel sollte auch das Marburger Studentenkorps durchlaufen.

Dass die Marburger Korporationen damit ein zentraler Knotenpunkt im rechtsradikalen Netzwerk Marburgs, wenn nicht gar Hessens waren, zeigte sich anschaulich auf einem der “Deutschen Tage”, der vom 25. bis 28. Mai 1924 in Marburg zu Ehren des Rechtsterroristen Schlageter abgehalten wurde und der der bewussten Zurschaustellung einer gestärkten Einheit der radikalen Rechtsverbände diente. Hier tummelte sich alles, was in der völkisch-paramilitärischen Szene Rang und Namen hatte – vom “Stahlhelm” und dem Wiking- Bund über die SA bis hin zur NSDAP. Insbesondere der bei beiden Versuchen, die Weimarer Republik mit Gewalt zu beseitigen, aktiv beteiligte General Erich Ludendorff war auf diesen Schauveranstaltungen omnipräsent. Ihm huldigten die Verbindungsstudenten und ihre Professoren – in Anwesenheit des Verteidigers der 1920 angeklagten Studenten, Walter Luetgebrune.

In Marburg verband bis weit in die zwanziger Jahre hinein das 1920 im Fronteinsatz gegen den “inneren Feind” in Thüringen gestanden habende und fortan illegal fortexistierende Studentenkorps die in den Korporationen zu Beginn der zwanziger Jahre erzeugten Weltbilder mit einer Kriegsmentalität, die, nun freilich eher konspirativ geheimbündlerisch wirkend, in Orgesch und “Schwarzer Reichswehr” gleichsam konserviert wurde und die politischen Einstellungen ihrerseits radikalisierte. Das mittelhessische Spezifikum bestand folglich darin, dass das Marburger Korps organisatorisch, politisch und mental die Frontgeneration mit der Kriegsjugendgeneration verknüpfte. Dieser Konnex dürfte für die gerade in Marburg augenfällige Radikalität der Studentenschaft mitursächlich gewesen sein.

Heutiges Gedenken

Seit einigen Monaten erinnert eine Gedenktafel an der Marburger Alten Universität an die Ereignisse im März 1920. Treffend wird hier die Tötung der Gefangenen als politisch begründete Morde charakterisiert – und auch der Hinweis auf das skandalöse Agieren der Justiz ist wichtig. Dennoch bleibt ein schaler Beigeschmack. Denn müsste nicht zugleich auch deutlich benannt werden, dass es sich bei den Tätern allesamt um korporierte Studenten aus schlagenden Verbindungen gehandelt hat? Und dass diese Mitgliedschaft nicht zufällig, sondern gleichsam conditio sine qua non der Täterschaft war? Dies betrifft sowohl die damalige martialisch-männerbündische Grunddisposition (die von Klaus Theweleit in seinen Männerphantasien so treffend analysiert wurde), aber auch die gezielte Auswahl schlagender Verbindungsstudenten bei der Zusammenstellung des Mordkommandos.

Und: Es war gewiss eine überwältigende Mehrheit der damaligen Studenten, die die Morde billigte, aber es waren eben nicht alle. Gerade der Mut bzw. die Zivilcourage der wenigen aufrechten Demokraten und Sozialisten – ich nenne hier stellvertretend das vierblättrige Freundeskleeblatt Agartz, Duderstadt, Heinemann und Lemmers – sollte nicht in Vergessenheit geraten bzw. verschwiegen werden – zumal die Genannten ja damals selbst nicht schwiegen. Schließlich: Es waren die vier seit der Novemberrevolution amtierenden Rektoren der Universität (Busch, Hofmann, Gadamer und Schwenkenbecher), die zusammen mit zahlreichen Professoren die Morde von Mechterstädt und die anschließenden Rechtsbrüche heroisierten und die Weiterführung des Studentenkorps im Rahmen der illegalen Organisation Escherich (Orgesch) und später der “Schwarzen Reichswehr” guthießen. Sie billigten nicht nur die singuläre Tat, sondern ein permanentes Agieren gegen die Demokratie und trugen damit dazu bei, dass die überwältigende Mehrheit der Angehörigen der Marburger Universität – korporierte Studenten wie nationale Professorenschaft – zur Vorhut des Nationalsozialismus in Marburg wurde. Auch daran muss erinnert werden.

Literaturhinweise Dietrich Heither / Adelheid Schulze 2015: Die Morde von Mechterstädt 1920. Zur Geschichte rechtsradikaler Gewalt in Deutschland, Berlin

Dietrich Heither 2016: “Ich wusste, was ich tat.” Emil Julius Gumbel und der rechte Terror in der Weimarer Republik, Köln

Emil Julius Gumbel 2020 (Neuauflage): “Verräter verfallen der Feme!” – Opfer/Mörder/Richter, Berlin

Dietrich Heither, Lehrer und Sozialwissenschaftler, zahlreiche Veröffentlichungen zur Studenten- und Korporationsgeschichte. Promotion bei Reinhard Kühnl über die Deutsche Burschenschaft.